Informationsfreiheit; Informationsbegehren über meldepflichtige Beteiligungen an einem Unternehmen; Wertpapieraufsicht
Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG sind nur solche Amtsträger, die mit einem bestimmten Vorgang befasst gewesen sind bzw. an ihm mitgewirkt haben.
Zur Abwägung von Schutz- und Geheimhaltungsbedürftigkeit schutzwürdiger Angaben bei einem die Rechte und Interessen des Beteiligten betreffenden Verwaltungsverfahren; zum Prüfprogramm des Fachsenats