BGH, Urteil vom 24.03.2016 - IX ZR 259/13
Fundstelle
openJur 2016, 5622
  • Rkr:

1. Die Vorschrift des § 1192 Abs. 1a BGB findet auf den Erwerber eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks keine Anwendung; er kann aus dem Wegfall des Sicherungszwecks nur ...


1. Die Pfändung und Einziehung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld umfasst grundsätzlich das Recht des Vollstreckungsgläubigers, im Wege der Vollstreckung die Löschung der Grundschuld zu v ...


Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag


Erfüllungseinwand bzw. Aufrechnung im Falle des einstweiligen Rechtsschutzes gegen weitere Vollstreckung


Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 20 Abs. 1 ArbEG trotz fehlender patentfähiger Erfindung


VG Neustadt an der Weinstraße

Widerspruchsgebühr als Neuforderung in einem Insolvenzverfahren