1. Für ein "eigenes Prüfregime zur Prüfung der sachlichrechnerischen Richtigkeit", bei dem ein Anspruch des Krankenhaus nach § 275 Abs. 1c S. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auf Zahlung einer ...
1. Für ein "eigenes Prüfregime zur Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit", bei dem ein Anspruch des Krankenhaus nach 275 Abs. 1c S. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auf Zahlung einer A ...