1. Zur Annahme der Einstellungs- bzw. Entlassungsbefugnis im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG muss die Personalkompetenz einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Angestellten ausmachen und darf "n ...
1. Im Falle einer ordentliche Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG ist jedenfalls auch eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG erforderlich. Hierbei ist es notwendig, dass de ...
1. Im Falle einer ordentliche Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG ist jedenfalls auch eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG erforderlich. Hierbei ist es notwendig, dass de ...
Betriebsbedingte Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden § 15 IV, V KSchG. Stilllegung einer Betriebsabteilung. Der technische Hausmeisterdienst stellt keine Betriebsabteilung i. S. v. § 15 V KSchG dar.
betriebsbedingte Kündigung
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz; Betriebsänderung; Nachteilsausgleich