AG Dülmen, Urteil vom 26.02.2015 - 3 C 116/14
Fundstelle
openJur 2016, 3157
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Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2015 verkündete Urteil des Amsgerichts Dülmen (3 C 116/14) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.273,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2013 sowie Mahnkosten in Höhe von 10 € zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechstanwaltskosten in Höhe von 281,20 € nebst zinsen hieraus von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.01.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 5 des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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