a) Von einer Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel ...
a) Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die We ...
Wettbewerbsrecht: Werbung für Aktionsware; Anforderung an die Angemessenheit einer Warenbevorratung bei einer beworbenen Verkaufsaktion; Wirksamkeit des Ausschlusses einer Wiederholungsgefahr durch Angabe einer Mindestvorratsmenge in einer Unterlassungserklärung