Nichtannahmebeschluss: Vorsätzliche Verletzung der Gebührenbeitreibungspflicht eines Notars (§ 17 Abs 1 BNotO) als hinreichender Grund für Amtsenthebung (§§ 95, 97 BNotO) - keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG, des Bestimmtheits- oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde