BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZR 260/14
Fundstelle
openJur 2015, 21362
  • Rkr:

Befindet sich in einer Blickfangwerbung eine objektiv unzutreffende Werbeaussage, kann – wenn die Unrichtigkeit eindeutig sowie leicht zu vermeiden ist und dafür kein vernünftiger Anlass besteht – der ...


Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein kostenloses Girokonto einer Sparkasse


1. Wird ein abstrakter Antragstenor mit Einblendungen der konkreten Verletzungsform verbunden, die durch das Wort „insbesondere“ beschrieben werden, wird daran deutlich, dass der Antragsteller ein Sch ...