AG Bochum, Urteil vom 23.01.2015 - 55 C 355/14
Fundstelle
openJur 2015, 20649
  • Rkr:
Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Pferdepass mit der Lebennummer DE..., inklusive Abstammungsnachweise für die Holsteiner Stute mit der Mikrochipnummer: ..., Rufname"Q. M." ,

sowie

die Eigentumsurkunde für die Holsteiner Stute mit der Mikrochipnummer: ..., Rufname "Q. M." , mit der Lebennummer DE... an den Kläger herauszugeben.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.700,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 4.500,00€

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