VG Köln, Urteil vom 29.09.2015 - 17 K 704/15
Fundstelle
openJur 2015, 20050
  • Rkr:

Zur Wirksamkeit einer im 1. Halbjahr für das laufende Steuerjahr beschlossenen Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 401 v.H. auf 495 v.H.


Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; Realsteuerhebesätze; Hebesatz; Hebesatzfestsetzung; Grundsteuer; Gewerbesteuer; Kommunalaufsicht; Rechtsaufsicht; Beanstandung; Haushaltsnotlage; Haushaltssicherungskonzept; Finanzausstattung.;


BVerwG
vom 11.06.1993 - 8 C 32.90

1. Die Festsetzung der Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer liegt im Ermessen der Gemeinde. 2. Bei ihrer Ermessensentscheidung kann die Gemeinde ihre individuellen finanzwirtschaftlichen Gegebenhe ...


Öffentliches Recht Steuer- und Abgabenrecht

Grundsteuererhöhung, Hebesatzung, gemeindlicher Entschließungspielraum, erdrosselnde Wirkung (hier: verneint), Willkür (hier: verneint)


FG Berlin-Brandenburg
vom 06.10.2004 - 2 K 2386/02

Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw. sachfremde Entscheidungskriterien


VG Trier
vom 22.04.2013 - 5 K 1137/12
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