Zur Wirksamkeit einer im 1. Halbjahr für das laufende Steuerjahr beschlossenen Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 401 v.H. auf 495 v.H.
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; Realsteuerhebesätze; Hebesatz; Hebesatzfestsetzung; Grundsteuer; Gewerbesteuer; Kommunalaufsicht; Rechtsaufsicht; Beanstandung; Haushaltsnotlage; Haushaltssicherungskonzept; Finanzausstattung.;
1. Die Festsetzung der Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer liegt im Ermessen der Gemeinde. 2. Bei ihrer Ermessensentscheidung kann die Gemeinde ihre individuellen finanzwirtschaftlichen Gegebenhe ...
Grundsteuererhöhung, Hebesatzung, gemeindlicher Entschließungspielraum, erdrosselnde Wirkung (hier: verneint), Willkür (hier: verneint)
Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw. sachfremde Entscheidungskriterien