(Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messeflächen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG)
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)