Einer Beamtin ist die Eigentumswohnung ihres Lebensgefährten, in der sie mit diesem zusammen wohnt, als (eigene) Wohnung im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayTGV und Art. 9 Abs. 3 BayUKG zuzurechnen ...
Trennungsgeld, wenn der Lebensgefährte Hauptmieter der Wohnung ist
Wohngemeinschaft als Wohnung im Trennungsentschädigungsrecht
Bewilligung von Trennungsgeld - "Haben" einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs 1 UKG BW
Ob eine Wohnung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayTGV dem Berechtigten zuzurechnen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist nicht zwingend davon abhängig, ob er die Wohnung als Eigentümer, Mieter, oder sonst in gesicherter Rechtsposition nutzt. Die Frage ist zu bejahen, wen