Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten
Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29. Lebensjahres
Die Regelung in Ziffer 31.2.8 lit. d BayVwVBes (Bayerische Verwaltungsvorschriften) zum BayBesG (Bayerisches Besoldungsgesetz) verstößt gegen das Benachteiligungsverbot in § 7 Abs. 1 AGG und ist daher ...
1. Die Entscheidung über die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten nach § 32 Abs. 1 und § 31 Abs. 3 Satz 2 LBesG steht nicht im Ermessen der zuständigen Behörde. Auch ein Beurteilungsspielraum ist ...
Der Begriff der Förderlichkeit im Sinn von Art 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG ist weit auszulegen. Als förderliche Zeiten kommen insbesondere Tätigkeiten in Betracht, die mit den Anforderungsprofilen möglicher Tätigkeiten der betreffenden Qualifikationsebene in sachlichem Zusammenhang stehen oder dur
Fiktive Vorverlegung des Diensteintritts; Grundwehrdienst; Verzögerung; keine Anerkennung als sonstige förderliche Beschäftigungszeit