VG Bayreuth, Beschluss vom 10.08.2015 - B 3 K 15.30270
Fundstelle
openJur 2015, 18585
  • Rkr:
VG Regensburg
vom 06.07.2015 - 1 K 15.31185

Bei einer Untätigkeitsklage, § 75 VwGO, ist die angemessene Frist zur Bearbeitung eines Asylverfahrens in der Regel erst abgelaufen, wenn das Bundesamt auf einen Antrag nach § 24 Abs. 4 AsylVfG keinen ...


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