Hamburgisches OVG, Beschluss vom 11.01.2006 - 3 Bf 369/02
Fundstelle
openJur 2011, 13950
  • Rkr:

Deutsches Namensrecht: Anerkennung des von ausländischen Staatsangehörigen in ihrem Heimatland um eine deutsche Adelsbezeichnung erweiterten Familiennamens bei der Bestimmung des Geburtsnamens ihres Kindes mit – auch – deutscher Staatsangehörigkeit


a) Vom Anwendungsbereich des Art. 48 Satz 1 EGBGB ist nicht nur der mit einem statusbegründenden oder statusändernden familienrechtlichen Ereignis zusammenhängende Namenserwerb erfasst, sondern auch d ...


§ 123 GG; Art. 109 Abs. 3 WRV; Art. 48 EGBGB; Art. 21 AEUV

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im Hochschulzulassungsverfahren


Keine Änderung des Familiennamens in einen Namen mit Adelsbezeichnung auf Grund der Abstammung von einer Person, die vor sechs Generationen einen Adelsnamen führte.


Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem, Verfassungsmäßigkeit, Zitiergebot, Óbereinstimmungsgebot


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