OLG Hamm, Urteil vom 11.08.2015 - 4 U 69/15
Fundstelle
openJur 2015, 16275
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1. Ein zulässiger Unterlassungsantrag setzt nicht notwendig die Benennung des konkreten prozessanlassgebenden Verletzungsgeschehens voraus. 2. Zur Erwartungshaltung der maßgeblichen Verkehrskreise be ...