AG Detmold, Beschluss vom 04.09.2014 - 31 F 177/14
Fundstelle
openJur 2015, 15960
  • Rkr:
Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller einen Betrag i. H.v. 255,85 € nebst Zinsen i. H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Verfahrenswert wird auf bis zu 300 € festgesetzt.

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