VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14
Fundstelle
openJur 2015, 14201
  • Rkr:
VGH Baden-Württemberg

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Die Auswahl einer der in §§ 6 Abs. 2 WaffG, 4 Abs. 1 und 2 AWaffV genannten Gutachtergruppen ist regelmäßig dem Betroffenen zu überlassen und darf nicht durch die Behörde erfolgen.


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