BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10
Fundstelle
openJur 2011, 13774
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. III - 3 RVs 109/10
OVG Nordrhein-Westfalen

Contergan Erstantragsteller Verfahren der Medizinischen Kommission Gremiumsentscheidung "in Verbindung gebracht werden kann" herabgesetzter Beweismaßstab "steckengebliebenes Verwaltungsverfahren" Spruchreife


Fehlerhafte Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung von Beweisverwertungsverboten im Zwischenverfahren; Verwertungsverbot für Angaben eines Beschuldigten bei Vorhalt rechtswidrig erlangter Erkenntnisse


Schleswig-Holsteinisches VG

Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -


Anforderungen an die Heranziehung zur Entrichtung von Gebühren und Auslagen für eine polizeiliche Ingewahrsamnahme


Polizeiliche Ingewahrsamnahme in Rheinland-Pfalz: Richtervorbehalt für eine ärztliche Untersuchung der Gewahrsamsfähigkeit


Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von Zufallsfunden


Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der Rechtsfigur des hypothetischen Ersatzzugriffs bei der Würdigung einer polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme unter Missachtung des Richtervorbehalts


Die Nichtverwertbarkeit einer Aussage im Strafverfahren bewirkt nicht automatisch ein Verwirkungsrecht im Verwaltungsverfahren.


Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht hinreichend substantiiert - erhebliche Zweifel an "flächendeckender Aushebelung" des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gem § 81a Abs 2 StPO


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