a) Der Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln. Eine Aufteilung in einen Barunterhalts- und einen Betreuungsunterhaltsteil findet ni ...
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen Neuregelung der Leistungsausschlüsse für Ausländer