BGH, Urteil vom 16.06.2015 - XI ZR 243/13
Fundstelle
openJur 2015, 12837
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Wer aus einer ihm nicht näher bekannten Quelle eine Banküberweisung erhält, kann sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen, wenn er sich bewusst der Einsicht verschließt, dass er das Geld ...


Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung (künftig: aF) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO ...


1. Ein im Außenverhältnis erlaubtes, aber internen Beschränkungen widersprechendes Insichgeschäft ist nur dann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam, wenn es für den ...


Brandenburgisches OLG

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Ausgleichsanspruch nach täuschungsbedingter Banküberweisung