Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 03.08.2015 - 13 UF 50/15
Fundstelle
openJur 2015, 13977
  • Rkr:

Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht ger ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

zur Verletzung des Elternrechtes eines Vaters durch den generellen Ausschluss der Sorgetragung für sein nichteheliches Kind


Verfassungsrecht Familien- und Betreuungsrecht Öffentliches Recht
§§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB; Art. 6 Abs. 2 GG