BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - VIII ZB 44/10
Fundstelle
openJur 2011, 13574
  • Rkr:

War die von dem Prozessbevollmächtigten der Partei zulässigerweise gewählte Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des Fristablaufs aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gescheiter ...


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden durch vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes – Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach


Ziffer 9000 Nr. 1b), 2. Alt. KV GKG bürdet dem Absender nicht das Kostenrisiko für mehrfache Faxsendungsversuche auf, die allein deshalb erforderlich sind, weil das Empfangsgerät des Gerichts fehlerha ...


Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Wei ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 233 ZPO