BGH, Urteil vom 25.06.2015 - IX ZR 142/13
Fundstelle
openJur 2015, 12554
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1. Bestimmungen der Gläubigerversammlung, bei welcher Stelle und zu welchen Bedingungen Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten zu hinterlegen sind, erfordern einen förmlichen Beschluss der Gläubigerv ...


Zivilrecht Insolvenzrecht
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