Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung
Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung
a) Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig. b) Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung ...