BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - IX ZR 96/04
Fundstelle
openJur 2011, 12730
  • Rkr:

§ 155 Abs. 2 SGB V, §§ 133, 143 InsO Macht eine Betriebskrankenkasse ihre Schließung oder Auflösung öffentlich bekannt und weist sie dabei zugleich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht hin, das entste ...


Insolvenzanfechtung, Steuerschulden, Finanzamt