BGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 363/04
Fundstelle
openJur 2011, 12634
  • Rkr:

a) Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfall ...


Zivilrecht
§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB

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