BGH, Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02
Fundstelle
openJur 2011, 11860
  • Rkr:

Eine oberflächliche klägerische Prozessführung kann im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 8 Abs. 4 UWG Indiz für Missbräuchlichkeit sein.


Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur Vertrauenswerbung und Erinnerungswerbung


Wettbewerbsverstoß: Reichweite eines Unterlassungstitels; Bewerbung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete


Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile


1. Der Einwand der missbräuchlichen Mehrfachverfolgung greift gegenüber Ansprüchen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KUG) grundsätzlich nicht ...


OLG Frankfurt am Main

1. Zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung durch eine Unterlassungsgläubiger 2. Zur Frage, wann die Abwerbung von Mitarbeitern als wettbewerbswidrig eingestuft werden kann


OLG Frankfurt am Main

1. Zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung durch eine Unterlassungsgläubiger 2. Zur Frage, wann die Abwerbung von Mitarbeitern als wettbewerbswidrig eingestuft werden kann


1. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wegen Mehrfachverfolgung unter Verschweigung eines bereits eingeleiteten Eilverfahrens in einer Abmahnung. 2. Angesichts § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und BGH GRUR 2010, 257, ...


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