BGH, Urteil vom 27.04.2006 - I ZR 237/03
Fundstelle
openJur 2011, 11408
  • Rkr:

1a. Bei der Prüfung, ob die Klage "demnächst" zugestellt worden ist, sind bis zum Fristablauf eingetretene Versäumnisse des Klägers in die für die Bewertung als unmaßgebliche Verzögerung bedeutsame F ...


1. Nach Einreichung der Anfechtungsklage darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach 6 Wochen beim Gericht nachfragen. ...


1. Nach Einreichung der Anfechtungsklage darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach 6 Wochen beim Gericht nachfragen. ...


1. Nach Einreichung der Anfechtungsklage darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach sechs Wochen beim Gericht nachfrage ...


Annahmeverzug; Hemmung der Verjährung; Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber einem Gericht des falschen Rechtswegs; Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits