BGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 151/05
Fundstelle
openJur 2011, 11390
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Die Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der Haftung nach § 823 BGB i.V.m. §§ 92 ff. BinSchG hat bei einem Schiffsunfall - wie auch im Straßenverkehrsrecht - der jeweilige Anspruchsteller darzulegen und ...


Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes im Rahmen einer Flusskaskoversicherung


Haftung des Schiffseigners: Schadensersatzanspruch aus Delikts- und Gefährdungshaftung bei Übergreifen eines durch ein defektes Kabel verursachten Brandes auf ein anderes Sportboot


Verkehrssicherungspflicht Versorgungsleitungen Stadion; Delegation; Vorteilsausgleich


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Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung bei Loslösen von Dachziegeln bei Starkwind


Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr