BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Fundstelle
openJur 2011, 11252
  • Rkr:

Zum Vorliegen einer Gehörsverletzung bei unterbliebener ausdrücklicher Auseinandersetzung mit zentralem Parteivortrag im Urteil.


Zur Prüfung einer hypothetischen Einwilligung des Patienten bei einem möglichen Aufklärungsfehler des Arztes


Vorgehen bei widersprüchlichen Positionen zweier gerichtlicher Sachverständiger


Zum Nachweis eines Behandlungsfehlers (hier: Herzstammgefäßverletzung)