Zur Prüfung einer hypothetischen Einwilligung des Patienten bei einem möglichen Aufklärungsfehler des Arztes
Vorgehen bei widersprüchlichen Positionen zweier gerichtlicher Sachverständiger
Zum Nachweis eines Behandlungsfehlers (hier: Herzstammgefäßverletzung)
Etwaige verbale Risikobeschreibungen (gelegentlich, selten, sehr selten etc.) in ärztlichen Aufklärungsbögen müssen sich nicht an den Häufigkeitsdefinitionen des Medicial Dictionary for Regulatory Act ...