BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 279/04
Fundstelle
openJur 2011, 11252
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Arzthaftungsrecht: Vor Durchführung einer medizinisch indizierten Blutentnahme bedarf es - anders als im Fall einer fremdnützigen Blutspende - keiner Aufklärung des Patienten über das Risiko einer Ner ...


Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei chiropraktischen Maßnahmen