BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04
Fundstelle
openJur 2011, 11243
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Insolvenzeröffnungsantrag: Tatrichterliche Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrundes


§ 155 Abs. 2 SGB V, §§ 133, 143 InsO Macht eine Betriebskrankenkasse ihre Schließung oder Auflösung öffentlich bekannt und weist sie dabei zugleich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht hin, das entste ...


Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer bestrittenen Forderung des antragstellenden Gläubigers