BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - X ZR 22/05
Fundstelle
openJur 2011, 10664
  • Rkr:

Zur Notwendigkeit, auf den gesetzlich (noch) nicht geregelten, aus Gründen der Freizügigkeit anzuerkennenden grenzüberschreitenden "Herausformwechsel" einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch ...


Wettbewerbswidrige Verbraucherdarlehensvermittlung: Entrichtung eines erfolgsunabhängigen Entgelts durch einem Dritten; Anwendbarkeit der Vergütungsvorschriften für Architekten bei Zusatzleistungen im Rahmen der Vermittlung einer Baufinanzierung


Eine rein faktische "Nicht-Weiter-Beförderung", z.B. wegen Verspätung des Zubringerfluges, reicht nicht aus, eine Nichtbeförderung im Sinne des Art. 2 j EuFlugVO anzunehmen. Anmerkung: Das Rechtsmitt ...


Nach der Definition des Begriffs in Art. 2 j EuFlugVO setzt eine "Nichtbeförderung" die Weigerung voraus, Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den in Art. 3 Abs. 2 genannten Bedingungen am Fl ...


Zum Begriff der "Nichtbeförderung" im Sinne der EuFlugVO


Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Unlauterkeit des Angebots von Sportwetten im Internet in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags