BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 176/03
Fundstelle
openJur 2011, 10633
  • Rkr:

Hinweispflichten auf die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten


Beschädigung des Transportgutes


Beschädigung des Transportgutes


LAG Mecklenburg-Vorpommern

Frachtführerhaftung: Verpackungsmangel bei vom Absender selbst verpacktem Frachtgut; Entkräftung der vermuteten Schadensursächlichkeit durch Darlegung eines qualifizierten Verschuldens des Frachtführers