Polizei, Zuordnung, Zuordnungsverwirrung, Gebrauch, Namensschutz
Dem Saarla?ndischen Rundfunk steht gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ gema?ß § 12 BGB ein Anspruch auf Einwilligung in die Lo?schung zu.
Die Nutzung der Internet-Domain "aserbaidschan.de" durch einen Dritten stellt eine gegenüber der Republik Aserbaidschan unzulässige Namensanmaßung dar (Fortführung von KG MMR 2007, 600 - tschechische- ...
Namensanmaßung durch unbefugte Verwendung des Namens einer Gebietskörperschaft als Second-Level-Domain unter ".com"
Namensschutz: Unberechtigte Anmaßung des Namens der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen "edw" bei Aufrecherhaltung der Registrierung der Domain "edw-info" für ein kritisches Internetportal