BGH, Urteil vom 21.09.2006 - I ZR 201/03
Fundstelle
openJur 2011, 9638
  • Rkr:
Verwaltungsrecht Öffentliches Recht
§ 12 BGB; §§ 12, 13 Abs. 1 GOLSA

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Zur Haftung der Vorstände auf Schadensersatz im Hinblick auf durch angebliche Pflichtverletzungen entstandene Ausfälle einer AG aus während ihrer Vorstandstätigkeit eingegangenen Kreditengagements