Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Darlehenstilgung mit Barmitteln aus der Handkasse des Schuldners bei Sicherungsübereignung des Kassenbestandes an den Darlehensgeber
1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes ...
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung von Zahlungen nach §§ 130, 131 und 133 InsO, die ein Unternehmensberater in der Krise der Schuldnerin erhalten hat.
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang der Verpfändungsanzeige beim Drittschuldner