1. Die unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch entgeltlichen schuldrechtlichen Vertrag nach § 133 Absatz 2 InsO beurteilt sich bei zeitgleichem Abschluss mehrerer Verträge (hier: Kaufvertrag, Darl ...
Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung von Zahlungen des Schuldners auf ein Konsolidierungsdarlehen (§§ 129,133 Insolvenzordnung)
Insolvenzanfechtung - Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Rückstände bei Lohn- und Gehaltszahlungen
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