Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Aussetzung einer kapitalmarktrechtlichen Streitigkeit bei Entscheidungsreife; hinreichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs im Kapitalanlageprozess und im vorangegangenen Güteverfahren
Mehrstufige Kausalitätsprüfung bei Diagnosefehler des schwangerschaftsbegleitenden Gynäkologen
§ 215 Abs. 2 BGB a.F. (in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) ist auch auf die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren anzuwenden.