Zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, der einen anderen Anwalt mit der fristwahrenden Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung durch wirksame Ausgangskontrolle des Rechtsanwalts; Absendung eines 39seitigen Schriftsatzes 19 Minuten vor Mitternacht per Faxgerät