Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens; Anerkenntnis bei Begleichung einer Rechnung
1. Nach dem Regelungsgefüge des § 130a Abs. 6 ZPO ist das Ereignis, im Verhältnis zu welchem sich die Unverzüglichkeit der Reaktion des Absenders als Voraussetzung für das Eingreifen der Heilungsmögli ...