BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 35/04
Fundstelle
openJur 2011, 8262
  • Rkr:

a) Grundsätzlich liegt eine Markenverletzung vor, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird und d ...


a) Der an die Stelle der bisherigen Störerhaftung des Zugangsvermittlers für von Dritten begangene Rechtsverletzungen getretene Sperranspruch nach § 7 Abs. 4 TMG nF ist unionsrechtskonform dahingehen ...


Urheberrecht IT- und Medienrecht Zivilrecht
§§ 7 Abs. 4, 8 Abs. 1 Satz 2 TMG

Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: Unterlassungsanspruch gegen die Unterschreitung "marktüblicher Preise" für Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Markenrechtsverletzung im Internet: Kennzeichenmäßige Verwendung einer fremden Geschäftsbezeichnung als Keyword für AdWords-Werbung; Störerhaftung


Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt.Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs lautet: I ZR 184/15


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