Zeugenvernehmung des Prozessbevollmächtigten
1. Gerichtliche Eingangsstempel erbringen regelmäßig den Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens oder eines Schriftsatzes. Der durch den Eingangsstempel begründete Beweis kann nach § 418 ...
Kostenerstattung für weiteren Prozessbevollmächtigten