BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Fundstelle
openJur 2011, 8188
  • Rkr:
BGH
vom 06.04.1976 - VI ZR 246/74

1. Der Schutz von Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsschutz zurück. 2. Eine Meinungsäußerung ist dann als Schmähung anzusehen, ...


Öffentliches Recht Presse- und Äußerungsrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1004 BGB; § 185 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG