Gemeinsamer Bundesausschuss; Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (juris: MVVRL); Zuweisung ärztlicher Leistungen; Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung in zwei Fachgebieten; Festlegung; Qualitätsstandards; Verweis auf Regelungen der Bundesmant
Krankenversicherung; Krankenhaus; unwirtschaftliche Behandlung; Vergütungsanspruch; Vertragsrecht im SGB 5; kein Unterlaufen des umfassend geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen der Krankenkasse - Vorrang vor dem Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten - Wahlrecht des Versicherten nur für vertragslose zertifizierte medizinisch geeignete Einrichtungen gegen Mehrkostenbeteiligung
1. "Planbar" im Sinne der gesetzlichen Mindestmengenregelung sind Krankenhausleistungen, welche die dafür vorgesehenen Krankenhaus-Zentren in der Regel medizinisch sinnvoll und für die Patienten zumut ...
1. Der GBA ist in der stationären Versorgung bei Leistungen von hoher Komplexität (hier: Kniegelenk-Totalendoprothesen), bei denen die mit wissenschaftlichen Belegen untermauerte Erwartung gerechtfert ...
1. Kodierrichtlinien und Fallpauschalen-Katalog, als Normenverträge für die Krankenhausvergütung vereinbart, sind streng nach Wortlaut und Normsystematik unter Achtung des Spezialitätsgrundsatzes ausz ...