Wettbewerbsverstoß: Inhalt des Abschlussschreibens nach vorangegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren
1. Die Werbung für das Herunterladen von Handy-Klingeltönen über Mehrwertdienst-Rufnummern in Jugendzeitschriften ist unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr.2 UWG, wenn sie keine klare, eindeutige und für d ...