In Bußgeldsachen erstattete antropologische Vergleichsgutachten sind nicht entsprechend der Honorargruppen M 1 bis M 3 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 S.1 JVEG zuvergüten, sondern in der Regel entsprechend ...
1. Im Strafverfahren sind Kosten für eigene Ermittlungen und Privatgutachten grundsätzlich keine erstattungsfähigen notwendigen Auslagen. Beauftragt ein Angeklagter zur Entlastung vom Anklagevorwurf e ...