BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 StR 9/15
Fundstelle
openJur 2015, 10001
  • Rkr:

Auch die „Negativmitteilung“, dass keine Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben, ist zu Beginn der Hauptverhandlung erforderlich


Verfassungsrecht Strafrecht Öffentliches Recht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; Art. 3 Abs. 1 GG

Die Rüge eines Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO setzt nicht voraus, dass der Verteidiger zuvor von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 ...


Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht
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1. Die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament erfordert die Feststellung, dass nach dem Willen des Testierenden seine Verfügun ...


Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß – informelle Absprachen sind unzulässig


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§ 257c StPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG