Der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung muss in der Anmeldung so beschrieben werden, dass der aus ihm hergeleitete Anspruch in tatsächlicher Hinsicht zweifelsfrei bestimmt ist ...
Opfer sexuellen Missbrauchs, Verjährung, Restschuldbefreiung, unterbliebene Forderungsanmeldung